19.05.2026

Zweckentfremdung beenden – Investitionsverantwortung verbindlich machen

Mit der Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hat die Bundesregierung ein zentrales finanzpolitisches Versprechen abgegeben: Neue Schulden sollen zu zusätzlichen Investitionen in die Zukunft unseres Landes führen.

Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. Aktuelle Analysen belegen, dass im Jahr 2025 rund 24,3 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen wurden, während die zusätzlichen Investitionen gegenüber dem Vorjahr lediglich 1,3 Milliarden Euro betrugen. Das bedeutet: Rund 95 Prozent der aufgenommenen Mittel führten nicht zu zusätzlichen Investitionen.

Stattdessen wurden Investitionen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben, wodurch im regulären Haushalt finanzielle Spielräume für andere, überwiegend konsumtive Ausgaben entstanden. Dieses Vorgehen untergräbt den eigentlichen Zweck der Schuldenaufnahme.

Das ist kein Investitionsprogramm – das ist ein Verschiebebahnhof. Für die Jungen Liberalen ist klar: Staatliche Verschuldung ist kein Selbstzweck. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärkt und zukünftigen Generationen zugutekommt. Wer Schulden aufnimmt, ohne gleichzeitig die Investitionen entsprechend zu erhöhen, belastet kommende Generationen, ohne ihnen einen entsprechenden Gegenwert zu hinterlassen. Das ist finanzpolitisch unverantwortlich und ein Vertrauensbruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Insbesondere junge Menschen tragen die langfristigen Folgen dieser Politik – durch höhere Zinslasten, geringere fiskalische Spielräume und ausbleibende Wachstumsimpulse.

Umso wichtiger ist es, dass politische Versprechen wieder verbindlich werden.

Zu diesem Zweck fordern wir:

1. Einführung eines Investitions-Nachholkontos

Die Differenz zwischen neu aufgenommenen Schulden und tatsächlich zusätzlich getätigten Investitionen ist jährlich zu erfassen. Wird das Ziel zusätzlicher Investitionen verfehlt, sind die fehlenden Investitionen in den Folgejahren verbindlich nachzuholen.

2. Verbindliche Orientierung an Ist-Zahlen

Die Bewertung der Zusätzlichkeit von Investitionen darf sich nicht allein an Haushaltsplanungen (Soll-Zahlen), sondern muss sich an den tatsächlich realisierten Ausgaben (Ist-Zahlen) orientieren.

3. Sicherung der Zusätzlichkeit

Investitionen aus Sondervermögen dürfen nicht durch eine gleichzeitige Reduktion von Investitionen im Kernhaushalt kompensiert werden. Die Investitionstätigkeit des Bundes ist gesamthaft zu betrachten.

4. Klare und transparente Investitionsdefinition

Die Bundesregierung hat eine einheitliche, nachvollziehbare und enge Definition von Investitionen vorzulegen, die echte zukunftsgerichtete Ausgaben –insbesondere in Infrastruktur – klar von konsumtiven Ausgaben abgrenzt.

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